Mit Sicherheit ein gutes Gefühl!
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Schöche Alarm-und Sicherheitstechnik


 §1 Bei nachfolgenden aufgeführten Paragraphen handelt es sich um die AGB der Firma SCHÖCHE Alarm- und Sicherheitstechnik. Alle Lieferungen erfolgen unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Abnahme der Leistung bez. Lieferung als ausschließlich vereinbart. Mündliche Zusagen haben nur bei schriftlicher Bestätigung Gültigkeit.
§2 Alle Angaben sind freibleibend. Abbildungen, Abmessungen und Gewichtsangaben im Prospekt sind unverbindlich. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten.
§3 Für Schutzrechte Dritter, gleich welcher Art, an der von uns angebotenen Ware, übernehmen wir keine Haftung, mit Ausnahme, diese Schutzrechte sind uns zum Zeitpunkt der Lieferung bekannt. Für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung dieser Schutzrechte und damit verbundene Kosten, die gegen den Käufer von Dritten geltend gemacht werden, besteht keinerlei Regressanspruch gegen uns.
§4 Der Nachdruck unserer Prospekte, Verträge und aller anderen Schriftstücke der Firma SCHÖCHE Alarm- und Sicherheitstechnik – auch auszugsweise – ist nur mit schriftlicher, ausdrücklicher Genehmigung unsererseits gestattet. Es werden keinerlei Bildrechte eingeräumt.
§5 Versandweg und Versandmittel bleiben unserer Wahl überlassen. Die ortsüblichen Zustell- oder Rollgebühren trägt der Käufer. Bei Exportaufträgen erfolgt die Lieferung frei deutscher Grenze. Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist, per Nachnahme.
§6 Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Zustimmung der Firma SCHÖCHE Alarm- und Sicherheitstechnik und kann nur dann wirksam werden, wenn die Ware noch nicht an den Käufer, Sonderbeschaffung an uns unterwegs ist oder bei Leasingverträgen die Finanzierungsbearbeitung für den Auftrag seitens des Kreditinstitutes noch nicht abgeschlossen ist. Die Kosten für eine rechtzeitige Stornierung trägt der Käufer. Diese beträgt, wenn nicht gesondert geregelt, 20% vom VK brutto das Auftrages. Verweigert der Käufer die Annahme von bestellter Ware, ohne das hierfür eine berechtigte Veranlassung besteht, gehen sämtliche hierdurch entstandene Kosten in Höhe von 50% des VK brutto, sowie alle im Zusammenhang mit der Lieferung bereits entstandenen Kosten zu Lasten des Käufers. Weiterhin sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen und auf Einhaltung des Kaufvertrages zu bestehen. Bei Mietverträgen/Leasingverträgen betragen die Stornierungskosten 20% der Gesamtraten je nach Laufzeit vor Einbau und mindestens 50% der Gesamtraten entsprechend der Laufzeit nach Einbau.
§7 Bei Auftreten von unvorhergesehenen Leistungshindernissen und Betriebsstörungen im eigenen Unternehmen oder im Betrieb von Lieferanten, insbesondere bei Arbeitskampfmaßnahmen, Krieg, Gewalt oder allgemein höherer Gewalt, sind wir von der Einhaltung von Lieferfristen und von der Verpflichtung zur Leistung befreit, ohne dafür Schadenersatz leisten zu müssen. Dies gilt auch für alle anderen Lieferhindernissen, die nicht durch uns zu vertreten sind.
§7a Geräusche durch Aufnahmegeräte bedürfen keinerlei Schadenersatzansprüche ( Sirenen, Recorder,etc)
§8 Alle Preise verstehen sich freibleibend in EURO und Netto, Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen. Berechnet wird am Tag der Lieferung. Die Installationskosten trägt der Käufer und sind bar bei Übernahme zu begleichen, wenn keine schriftliche Abweichung vereinbart wurde.
§9 Die Garantiezeit regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit wir zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, werden wir – unter Ausschluss des Rechts auf Wandlung oder Minderung – nach unserer Wahl entweder kostenlos nachbessern oder kostenlos Ersatz leisten. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind insbesondere Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, Gewaltanwendung, Veränderungen, eigene Reparaturversuche und Reparaturversuche Dritter verursacht sind. Folgekosten für den Einsatz von Sicherheitskräften bzw. Sach- und Personenschäden die aus berechtigten Garantieansprüchen, aus defekten Geräten nach der Garantiezeit oder durch Fehlbedienung entstehen können, werden nicht von der Firma SCHÖCHE Alarm- und Sicherheitstechnik übernommen. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer
§9a wird ein Garantievertrag bei uns abgeschlossen ist eine jährliche Wartung bindend um die Garantieansprüche von dem Käufer gelten machen zu können
§9b In der Garantie sind folgende Themen nicht beinhaltet: Voice-Over-IP Umstellungen, Netzwerkumstellungen, Routerwechsel, Telefonanbieterwechsel, eigen verbaute  Stromversorgungen, Renovierungsschäden, Schäden durch Dritte,  
Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand für uns kostenfrei zurückzusenden. Kosten, die dadurch entstehen, dass dem zurück gelieferten Artikel kein eindeutiger Mängelbericht beigefügt war, trägt der Käufer. Dies gilt auch für solche Kosten, die durch Überprüfungsarbeiten entstehen, bei denen der beanstandete Mangel sich nicht als solcher bestätigt. Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten hierfür sind, sofern die Reparatur nicht in Auftrag gegeben wird, zu vergüten. Reparaturrechnungen sind sofern netto ohne Abzug fällig. Ansprüche auf Erstattung von Kosten, die dem Käufer im Zusammenhang mit der Einsendung beanstandeter Ware entstehen, wie z.B. für Aus- und Einbau der Artikel oder Stellung eines Ersatzgerätes, stehen dem Käufer nicht zu.
§10 Die Wahl der Firma für die beauftragte Installation ist der Firma SCHÖCHE Alarm- und Sicherheitstechnik frei überlassen. Mängel der Installation sind direkt der beauftragten Firma anzuzeigen. Installationsmängel werden nur von der beauftragten Firma beseitigt, eine vom Käufer gewählte Firma ist nicht zulässig. Werden auf Kundenwunsch oder Kundenauftrag bestehende Alarm- und Sicherheitsanlagen anderer Firmen deinstalliert, erweitert oder gewartet, so übernimmt der Käufer bzw. Leasingnehmer die Haftung für eventuelle Schadensansprüche der Firmen dieser bestehenden Alarm- und Sicherheitsanlagen. Die Bereitstellung eines 230V Steckdosenanschlusses wird vom Käufer realisiert. Bei vom Kunden beauftragten Elektroarbeiten am 230V bzw. 380V Netz übernimmt Firma SCHÖCHE Alarm- und Sicherheitstechnik oder eine beauftragte Firma keine Haftung für Sach- oder Personenschäden. Installationskosten trägt der Käufer separat und sind in bar bei Installation zu zahlen. Bei Abschluss eines jährlichen Wartungsvertrages wird die Anlage einmal im Jahr auf die Funktionstüchtigkeit überprüft. Gebrauchsteile bzw. Verbrauchsteile werden gesondert abgerechnet. Der Wartungsbetrag wird jeweils bei Abschluss der Wartung in bar fällig.
§11 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Artikeln vor. Dies gilt auch für finanzierte, geleaste oder gemietete Artikel bis zur vollständigen Bezahlung seitens des finanzierenden Geldinstitutes.
1. Unsere Forderungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, wenn nicht anders vereinbart wurde
2. Zahlungen dürfen nur an den Verwender erfolgen, nicht an Vertreter.
3. Es gelten die im Angebot angegebenen Zahlungsbedingungen.
4. Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren erfolgt nur erfüllungshalber unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher, im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Vertragspartner. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind sofort fällig. 
5. Bei Teilleistungen steht Firma Schöche Alarm-und Sicherheitstechnik das Recht auf Verlangen entsprechender Teilzahlungen zu.
6. Alle Forderungen des Verwenders werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig,wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder dem Verwender Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit seines Vertragspartners zu mindern.
7. Zu einer Aufrechnung ist der Vertragspartner nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist. §12 Ein Wandlungs- bzw. Minderungsrecht steht dem Käufer nur zu, wenn wir eine uns gesetzte Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern.
§13 Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel und Beschaffenheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich an uns zu rügen.
§14 Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den vorstehend getroffenen Vereinbarungen. Weitergehende Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grobem Verschulden; diese Haftungsbegrenzung gilt für den Käufer entsprechend. Bei Abbau oder Stilllegung von bestehenden Alarm-, Video- oder sonstigen Sicherheitsanlagen auf Kunden- oder Käuferauftrag besteht Haftungsausschluss unsererseits, aber auch der von uns beauftragten Firmen.
§15 Verluste oder Beschädigungen, die auf dem Transportweg entstanden sind, sind vom Empfänger unter Beachtung der jeweiligen Vorschriften und Fristen dem Transportunternehmen unverzüglich mitzuteilen.
§16 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen den Parteien ergebende Streitigkeiten ist 08606 Gassenreuth. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
§17 Für Druckfehler, Änderungen im Deutschen Recht oder Verschulden von Drittunternehmen (Zulieferer, beauftragte Unternehmen etc.) übernehmen oben aufgeführte Firma ausdrücklich keine Haftung. Diese wird von solchen Unternehmen selbst getragen. Bei zivilrechtlichen Haftungsansprüchen vom Kunden oder Käufer sind diese Unternehmen heranzuziehen.
§18 Datenspeicherung -Der Verwender ist berechtigt, die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten über den Vertragspartner im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies im Rahmen der Durchführung des Vertrages zweckmäßig erscheint. Datenschutzerklärungen finden Sie auch auf unsere Homepage.(www.schoeche-alarm.de)
§19 Sonstiges
1. Die Angebote und Planungsunterlagen, Werbung, Bilder von Firma Schöche Alarm-und Sicherheitstechnik sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne dessen schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch weitergegeben werden. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Vertragspartner zur Schadenersatzleistung verpflichtet.
2. Die vom Verwender zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich geschützt.
3. Bei Übertragungen über das öffentliche Fernsprechnetz oder andere Übertragungsmedien bietet der Verwender für die Herstellung der Verbindung und die Übertragung der Meldungen keine höhere als die diesem Übertragungsdienst eigene Sicherheit.
4. Gebühren, die vom Netzbetreiber, Polizei, Feuerwehr oder Dritten aufgrund der vereinbarten Lieferungen und Leistungen erhoben werden, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
5. Firma Schöche Alarm-und Sicherheitstechnik ist berechtigt, sich bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer zuverlässiger
Unternehmen zu bedienen, sofern keine ausdrückliche andere schriftliche Absprache getroffen wurde.
6. Sondereinsätze Werktags,-Sonntags und Feiertags behalten wir uns vor höhere Kosten zu berechnen.
Anlage zum Aufschaltungsvertrag an Wachdienststellen/- Wartungsvertrag/-Garantievertrag
§1 Für die Ausführung des Dienstes ist im Einzelfall allein die schriftlich niedergelegte Dienstanweisung bzw. der schriftlich festgelegte Alarm- Maßnahmenplan maßgebend. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit unvorhersehbare Notstände dies erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Dienstleistungen laut Alarm-Maßnahmenplan Abstand genommen werden, ohne dass hierdurch irgendwie geartete Ansprüche geltend gemacht werden können. Der Auftraggeber gibt der Firma Schöche Alarm -und Sicherheitstechnik bzw. der FRS oder der ANZ die Bezugspersonen und deren Rufnummern bekannt, die bei einer Gefährdung des Objektes auch nachts telefonisch benachrichtigt werden können. Den Firmen Schöche bzw. FRS oder ANZ müssen Anschriftsänderungen umgehend schriftlich mitgeteilt werden. Email. info@schoeche-alarm.de oder per Post an Firma Schöche. Bei Durchführung von Alarmverfolgungen über aufgeschaltete Alarmanlagen ist vom Auftraggeber weiterhin die Benachrichtigungsreihenfolge festzulegen.
§2 Die Ersteinweisung des Wachpersonals zu Vertragsbeginn im Separatwachdienst geht zu Lasten des Auftraggebers, Folgeeinweisungen zu Lasten der FRS oder ANZ. Der Auftraggeber hat die FRS oder ANZ auf Gefahrenbereiche aufmerksam zu machen und - sofern das Sicherheitspersonal diese Bereiche betreten muss – die notwendige persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Vom Auftraggeber sind die für den Dienst erforderlichen Schlüssel rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.(Vertrags,-Kontaktänderungen muss Zeitnah mitgeteilt werden) 
 §3 Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich – nach Feststellung – schriftlich der Betriebsleitung der Firma Schöche Alarm -und Sicherheitstechnik oder der FRS bzw. ANZ zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden. Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn die FRS oder ANZ nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist – spätestens innerhalb von sieben Werktagen – für Abhilfe sorgt.
§4 Die Vertragsdauer beträgt wie im Aufschaltungsvertrag festgelegt. Wird er nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt, so verlängert sich die Vertragszeit jeweils um ein weiteres Jahr und danach wieder um ein weiteres Jahr, usw.Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die FRS oder ANZ den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.Bei Umzug des Auftraggebers, bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes ist die Firma Schöche Alarm -und Sicherheitstechnik mit einer vorzeitigen Lösung des Vertrages grundsätzlich dann einverstanden, wenn der Geschäfts- oder Rechtsnachfolger des Auftragsgebers in den Bewachungsauftrag eintritt oder nach Lage des Falles eine Übertragung der Bewachung auf ein neues Objekt des Auftraggebers möglich ist. Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung des Unternehmens wird der Vertrag nicht berührt. 
§4a Wartungsverträge bedürfen eine Kündigungsfrist von mindesten 6 Monate einzuhalten, andere Kündigungsfristen sind separat und schriftlich vereinbart. Der Wartungsvertrag beläuft sich auf  mind. 24 Monate und kann länger vereinbart werden. Wird er nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt, so verlängert sich die Vertragszeit jeweils um ein weiteres Jahr und danach wieder um ein weiteres Jahr, usw.Haftungsausschluss im Allgemeinen
§4b Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die Firma Schöche den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Bei Umzug des Auftraggebers, bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes ist die Firma Schöche Alarm -und Sicherheitstechnik mit einer vorzeitigen Lösung des Vertrages grundsätzlich dann einverstanden, wenn der Geschäfts- oder Rechtsnachfolger des Auftragsgebers in den Bewachungsauftrag eintritt oder nach Lage des Falles eine Übertragung der Bewachung auf ein neues Objekt des Auftraggebers möglich ist. Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung des Unternehmens wird der Vertrag nicht berührt. 
§5 Schadensregulierungen im Rahmen der Haftungsbedingungen für VdS anerkannte Wachdienste und Notrufzentralen übernimmt ausschließlich der Kooperationspartner FRS oder ANZ. Die Haftung der FRS oder ANZ ist begrenzt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Die Haftung der FRS oder ANZ für Schäden, die von ihnen selbst, Ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte werden, ist auf bestimmte Höchstsummen beschränkt und kann bei den Notrufzentralen FRS und ANZ erfragt werden. Schadenersatzansprüche Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, der Firma Schöche Alarm -und Sicherheitstechnik oder der FRS bzw. ANZ unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten. Der Haftpflichtanspruch erlischt, wenn der Auftraggeber ihn, im Falle der Ablehnung  durch die Firma Schöche Alarm -und Sicherheitstechnik, der FRS bzw. ANZ oder ihrer Versicherungsgesellschaften, nicht binnen drei Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend macht. Für Polizei- und Feuerwehreinsätze im Rahmen von Fehl- oder Falschauslösungen, die aufgrund der vereinbarten Maßnahmen notwendig waren, übernimmt die Firma Schöche Alarm -und Sicherheitstechnik oder der FRS bzw. ANZ keine Haftung. Der Auftraggeber übernimmt diese Kosten selbst.
§6 Die Zahlung des vereinbarten Entgelts erfolgt nach den vertraglich festgelegten Zahlungszielen. Bei Zahlungsverzug trotz Mahnung ruht die Leistungsverpflichtung der Firma Schöche Alarm -und Sicherheitstechnik bzw. des FRS oder ANZ nebst ihrer Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder vom Vertrag überhaupt entbunden ist. Im Übrigen gilt § 286 Abs. 3 BGB. Bei Leasingverträgen, wo die vereinbarten Aufschaltungsleistungen inklusive Angeboten werden, erfolgt nur dann Leistungsverpflichtung einschließlich Haftung durch die Firma Schöche Alarm -und Sicherheitstechnik bzw. der FRS oder ANZ, wenn der Leasingnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, ist das Entgelt im gleichen Prozentsatz zu erhöhen. Ausreichend für die Geltendmachung veränderter Lohnkosten ist eine entsprechende Bestätigung des BDWS ( Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen). Vertragsbeginn ist mit Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung bei der Firma Schöche Alarm -und Sicherheitstechnik . Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§7 Für den Datenschutz gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), vor allem die §§ 27 ff. BDSG für nicht-öffentliche Stellen in seiner jeweils gültigen Fassung. Insbesondere gilt § 5 BDSG (Datengeheimnis). Bei Nichteinhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen finden die Haftungsreglungen des § 5 Anwendung.
§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Betriebsleitung der Firma Schöche Alarm -und Sicherheitstechnik oder des FRS bzw. ANZ. Diese
Gerichtsstand-Vereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass
a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Sitz, Wohnort und / oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt.
b) Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
§9 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Änderungen oder Ergänzungen in den AGB des FRS oder ANZ haben ihre volle Wirksamkeit, auch wenn diese in den AGB der Firma Schöche Alarm -und Sicherheitstechnik noch nicht eingearbeitet wurden.
Kontaktdaten der bevorzugten Wachdienststellen:
FRS GmbH & Co KG ,Weingartenstr. 1-3, 44263 Dortmund, +49 231-9411350
ANZ – Alarm-Notruf-Zentrale GmbH, Security Service Center, An der Junkerei 38, D-26389 Wilhelmshaven
Telefon: +49 4421 / 93300-0, Fax: +49 4421 / 93300-99
die AGB´s können immer aktuell unter www.schoeche-alarm.de eingesehen werden

Hiermit bestätigen wir folgende AGB´s:

 

Verantwortlich:

Schöche Alarm- und Sicherheitstechnik
Andreas Schöche
Dorfplatz 6
08606 Gassenreuth

Kontakt:
Telefon: +49 37434 80628+49 37434 80628
Telefax: +49 37434 79706
E-Mail: info@schoeche-alarm.de

 

 

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